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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Best on Bolt GmbH

  1. Geltungsbereich: Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten als nicht beigesetzt. Die Übernahme der Lieferung gilt jedenfalls als Annahme unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

  2. Schriftlichkeit: Erklärungen, die unser Kunde aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abzugeben hat, wie Mängelrüge und dergleichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Angebot und Auftragserteilung: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Massen-, Maß- und Toleranzangaben sind nur annähernde Angaben. Konstruktions- und fertigungsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. Die Fakturierung erfolgt auf jeden Fall zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager, exklusive Verpackung, sonstigen Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt 30 Euro netto. Mindermengen in Abweichung von den Packungseinheiten bedingen Zuschläge. Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsausführung. Bis zur Ablehnung oder Ausführung seines Lieferauftrages bleibt der Kunde an diesen gebunden.

  4. Verpackung: Die Ware wird handelsüblich und zweckmäßig verpackt. Die Außenverpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und außer bei EURO-Paletten nicht zurückgenommen.

  5. Versand: Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden von einem durch uns zu bestimmenden Ort und durch einen Spediteur unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand.

  6. Lieferung: Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten - der vereinbarte Lieferzeitpunkt ist kein Fixtermin. Lieferverzug gilt nur dann als eingetreten, wenn eine unseren Beschaffungsmöglichkeiten entsprechende, vom Kunden einzuräumende Nachfrist, in keinem Fall weniger als ein Monat, erfolglos verstrichen ist.

  7. Zahlungskonditionen: Sämtliche Forderungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

  8. Zahlungsverzug: Zahlungsverzug bewirkt die Fälligkeit aller unserer Forderungen und gibt uns das Recht zum Vertragsrücktritt und auf Schadenersatz. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseinganges Verzugszinsen in der Höhe von 12% zu berechnen. Sollte der Schuldner in Zahlungsverzug kommen, so werden Mahngebühren in der Höhe von 10 Euro je Mahnschreiben fällig. Weiters sind wir jedenfalls berechtigt, auf Kosten des Bestellers ein Inkassobüro zu den Tarifen der Inkassovergütungsverordnung mit der Einbringlichmachung der offenen Forderung zu beauftragen.

  9. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag, Zinsen, Spesen und Kosten) unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Übereignung des Kaufgegenstandes nur mit unserer Zustimmung zulässig. Falls unser Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter veräußert, tritt er schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung in der Höhe unserer noch ausstehenden Forderung einschließlich Nebengebühren an uns ab; er ist verpflichtet, diese Forderungsabtretung in seinen Büchern offenzulegen und über unser Verlangen den Drittabnehmer anzuzeigen.

  10. Mängelrügen: Beanstandungen und Mängelrügen sind unverzüglich eingeschrieben mitzuteilen, bei sonstiger Genehmigung der erfolgten Lieferung. Unsere Leistungen bei berechtigten Beanstandungen von Waren beschränken sich in jedem Fall auf die einwandfreie Ersatzlieferung. Transportschäden und Transportverluste sind dem Frachtunternehmen geltend zu machen.

  11. Rücksendungen: Rücksendungen werden ausnahmslos nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, wobei eine entsprechende Manipulationsgebühr verrechnet wird.

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Unternehmenssitz in Neumarkt im Tauchental. Für Streitigkeiten sind die für Neumarkt im Tauchental kompetenten Gerichte zuständig. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen. Für die Vertragsbeziehungen der Parteien gilt vielmehr das österreichische Recht des ABGB/HGB.

  13. Ersatzklauseln: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Vorbehaltserklärung

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhaltes dieser Web-Broschüre und keine Verantwortung für die Zieladressen unserer Links übernehmen. Inhaltliche und stilistische Hinweise für Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.

 


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